Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der dx frontier GmbH
Stand: [September 2025]
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Anwendbarkeit
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-/SaaS-Plattform (im Folgenden „Dienst“, „Software“, „Plattform“) zwischen der dx frontier GmbH [Im Technologiepark 5, 69469 Weinheim HRB 719397 AG Mannheim (im Folgenden „Anbieter“) und dem Kunden (im Folgenden „Kunde“).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame
Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt. - Begriffsdefinitionen (Beispiele, je nach Vertrag):
a) „SaaS-Vertrag“: Vertrag über die Nutzung der Software über das Internet, ohne dass der Kunde eine lokale Installation vornimmt.
b) „Nutzer“: vom Kunden benannte Personen, die berechtigt sind, die Software zu nutzen.
c) „Vertragsdauer“: Laufzeit des SaaS-Vertrags gemäß § 4.
d) „Verfügbarkeit“: Erreichbarkeit und Betriebsbereitschaft der Plattform (ggf. definiert in SLA).
e) „Support / Wartung“: Maßnahmen zur Fehlerbehebung, Updates, Patches usw.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
- Die dx frontier GmbH stellt dem Kunden eine Softwarelösung („dx starter“) im Abonnementmodell zur Verfügung. Der technische Betrieb der Lösung erfolgt auf einer Cloud-Infrastruktur, die auf Plattformen wie SAP Business Technology Platform (SAP BTP), Microsoft Azure, STACKIT oder vergleichbaren Cloud-Diensten bereitgestellt wird.
- Der Anbieter wählt die zugrunde liegende Plattform nach Maßgabe technischer, wirtschaftlicher und sicherheitsrelevanter Aspekte aus oder berücksichtigt bei individueller Konfiguration die Präferenz des Kunden. Die konkrete Plattformwahl wird in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder im Auftrag dokumentiert.
- Der Anbieter kann Updates, Upgrades, Patches, Wartungsarbeiten und Weiterentwicklungen der Software durchführen. Soweit dadurch Funktionalitäten verändert werden, ist der Anbieter bemüht, die berechtigten Interessen des Kunden zu berücksichtigen.
- Der Anbieter kann (sofern vertraglich vereinbart) auch Zusatzleistungen wie Datenmigration, Schulungen oder Integrationen erbringen, die gesondert berechnet werden.
- Der Anbieter sichert regelmäßige Backups der Kundendaten, sofern technischmöglich und vertraglich notwendig und vorgesehen.
- Die Softwarelösung „dx starter“ beinhaltet Funktionen, die auf generativer künstlicher Intelligenz (KI) basieren, insbesondere sogenannte Large Language Models (LLMs). Diese Funktionen dienen der Unterstützung von Nutzer:innen bei der Analyse, Planung, Erstellung oder Steuerung technischer Prozesse, z. B. durch generierte Textvorschläge, automatisierte Konfigurationen oder interaktive Dialoge.
- Die Antworten oder Vorschläge der KI dienen ausschließlich der Unterstützung und entbinden die Nutzer:innen nicht von der eigenen Prüfung, Bewertung und Verantwortung bei der Anwendung.
- Der Anbieter gewährleistet grundsätzlich keine durchgängige Erreichbarkeit (100 %), insbesondere bei Wartungsarbeiten, höherer Gewalt, Dritteinflüssen oder unvorhersehbaren Störungen. Ein Service Level Agreement (SLA) kann Verfügbarkeitsziele und Entschädigungen regeln.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt sicher, dass die Systemvoraussetzungen (z. B. Internetverbindung, Browser, Hardware) erfüllt sind und das Umfeld für die Nutzung geeignet ist.
- Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten (z. B. Login, Passwort) vertraulich zu behandeln und unbefugten Zugriff zu verhindern.
- Der Kunde hat Störungen oder Mängel unverzüglich beim Anbieter anzuzeigen und alle für die Problemlösung erforderlichen Informationen und Zugänge bereitzustellen.
- Der Kunde ist für die korrekte Eingabe und Nutzung der Software verantwortlich (z. B. Datenqualität, Formate, Berechtigungen).
- Der Kunde führt eigene Datensicherungen durch, soweit technisch möglich und zumutbar (insbesondere, wenn der Anbieter keine vollständigen Backup-Services bereitstellt).
§ 4 Vertragslaufzeit, Kündigung, Verlängerung
- Der Vertrag beginnt mit der Aktivierung der Dienstleistung (z. B. nach Bestätigung oder erster Nutzung) und läuft für die im Auftrag genannte Dauer (z. B. Jahresabonnement).
- Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von [z. B. 30 Tagen] zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre Pflichten in erheblichem Maße verletzt und trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abhilft.
- Bei Kündigung oder Ablauf hat der Kunde alle offenen Gebühren zu zahlen; der Anbieter stellt den Zugang ein und kann nach Ablauf einer Nachfrist die Daten löschen (gegebenenfalls mit Vorankündigung und Exportmöglichkeit).
- Soweit vertraglich vorgesehen, wird dem Kunden die Möglichkeit eingeräumt, seine Daten zu exportieren oder auf eigene Systeme zu migrieren.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen, Sperrung
- Der Kunde zahlt das vereinbarte Nutzungsentgelt (Abonnement, Zusatzmodule, Beratung) gemäß Zahlungsplan (monatlich, jährlich etc.).
- Rechnungen sind innerhalb von [z. B. 30 Tagen, netto ohne Abzug] zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach Mahnung und Fristsetzung den Zugang sperren oder den Dienst aussetzen; der Zahlungsanspruch bleibt bestehen.
- Bei Preisanpassungen informiert der Anbieter den Kunden rechtzeitig (z. B. [30 Tage] vor Inkrafttreten). Überschreitet der Preisanstieg einen Schwellenwert (z. B. 10 %), steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
- Die Zahlung darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden.
§ 6 Gewährleistung
- Der Anbieter gewährleistet die grundsätzliche Funktionsfähigkeit der eigenen Softwarelösung im Rahmen der vereinbarten Betriebsumgebung. Die dauerhafte Verfügbarkeit, Performance oder Sicherheit der zugrunde liegenden Cloud- Plattform (z. B. SAP BTP, Azure, STACKIT) unterliegt nicht der unmittelbaren Kontrolle des Anbieters und ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte ist der Anbieter verpflichtet, während der Vertragsdauer die vertraglich zugesicherten Funktionen der Software bereitzustellen.
- Der Kunde hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Mängelrüge wird der Anbieter nach Wahl nachbessern oder Ersatzleistung erbringen.
- Für geringfügige Mängel, die die Nutzung nur unwesentlich beeinträchtigen, besteht kein Anspruch auf Rücktritt oder Schadenersatz.
- Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von [z. B. 12 Monaten] ab Leistungserbringung bzw. Mängelanzeige, soweit gesetzlich zulässig.
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Inbetriebnahme anzuzeigen, andernfalls gelten sie als genehmigt.
§ 7 Haftung
- Für Schäden, die auf Ausfälle, Leistungseinschränkungen oder Sicherheitslücken der zugrunde liegenden Cloud-Plattform (z. B. SAP BTP, Azure, STACKIT) zurückzuführen sind, haftet der Anbieter nur im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Auswahlverschuldens. Eine verschuldensunabhängige Haftung für Plattformdienste Dritter ist ausgeschlossen.
- Der Anbieter haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, sofern eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird, und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung von durch KI generierten Vorschlägen, Analysen oder automatisierten Texten entstehen, sofern diese nicht vom Anbieter überprüft oder freigegeben wurden. Die Nutzer:innen sind verpflichtet, alle Inhalte, die durch LLM-Funktionen erzeugt wurden, vor deren Anwendung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit zu prüfen.
- Die LLM-Dienste werden in der Regel von Drittanbietern wie OpenAI, SAP, Aleph Alpha oder Mistral bereitgestellt. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für deren Verfügbarkeit, Ergebnisqualität oder Sicherheit.
- Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Folgeschäden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder für Personenschäden bleibt unberührt.
- Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt wird, gilt dies auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Nutzungsrechte, Urheberrechte, Lizenz
- Der Anbieter räumt dem Kunden ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software und zugehörigen Dokumentationen für die Dauer des Vertrages in dem vereinbarten Umfang ein.
- Der Kunde hat keine Rechte, über die vereinbarte Nutzung hinaus – insbesondere nicht das Recht zur Vervielfältigung, Veränderung, Übersetzung oder Verbreitung – sofern diese nicht ausdrücklich gestattet sind.
- Der Kunde darf Dritten die Nutzung nur gestatten, wenn dies ausdrücklich vertraglich erlaubt ist.
- Alle Rechte an der Software, Quellcode, Dokumentation und Weiterentwicklungen verbleiben beim Anbieter oder seinen Lizenzgebern.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, technische Schutzmechanismen zu umgehen oder zu deaktivieren (z. B. Kopierschutz, Lizenzprüfungen).
§ 9 Datenschutz, Datenverarbeitung, Datensicherung
- Der Anbieter behandelt personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (insbesondere DSGVO).
- Sofern der Kunde personenbezogene Daten über den Dienst verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab (sofern erforderlich).
- Der Anbieter ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Daten gegen unbefugten Zugriff, Verlust oder Zerstörung.
- Der Anbieter ist berechtigt, Daten in gesicherte Backup-Systeme zu replizieren, soweit dies zur Gewährleistung der Dienstleistung erforderlich ist.
- Bei der Nutzung von KI-Funktionen innerhalb der Plattform können Inhalte (z. B. Fragen, Texte, Konfigurationen) temporär an externe LLM-Dienste weitergegeben werden, um eine kontextbezogene Beantwortung zu ermöglichen. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der geltenden Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung.
- Sofern personenbezogene Daten betroffen sind, erfolgt keine dauerhafte Speicherung oder Profilbildung durch die eingesetzten LLMs. Eine Weitergabe sensibler oder identifizierender Informationen durch die Nutzer:innen ist zu vermeiden.
- Sofern Daten in Drittländer außerhalb der EU / des EWR übertragen werden, gelten die Voraussetzungen der DSGVO (z. B. Angemessenheitsbeschluss,Standardvertragsklauseln etc.).
- Der Anbieter nutzt zur Erbringung der Leistungen Cloud-Plattformen verschiedener Anbieter. Diese Anbieter (z. B. SAP SE, Microsoft Corporation, STACKIT by Schwarz IT KG) können im Sinne der DSGVO als Unterauftragnehmer bzw. Subprozessoren auftreten. Der Anbieter stellt sicher, dass mit allen relevanten Plattformbetreibern eine den Anforderungen der DSGVO entsprechende Auftragsverarbeitung vereinbart wurde.
- Die Plattformwahl kann sich während der Vertragslaufzeit ändern, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs oder der geltenden Datenschutzstandards eintritt. Der Kunde wird im Vorfeld über solche Änderungen informiert.
§ 10 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt werden, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit nicht gesetzliche Pflichten oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
- Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Vertragslaufzeit hinaus (z. B. 3 Jahre).
§ 11 Höhere Gewalt, Störungen, Änderungen der Dienstleistung
- Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Ausfall von Leitungen, Streiks) entbinden die betroffene Partei von ihrer Leistungspflicht für die Dauer und im Umfang der Behinderung.
- Der Anbieter kann kurzfristig notwendige, unaufschiebbare Änderungen der Dienstleistung durchführen, wenn dies zur Sicherheit, Stabilität oder Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist; der Kunde wird so früh wie möglich informiert.
- Bei länger andauernden Störungen, die der Anbieter zu vertreten hat, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen oder – nach Fristsetzung – den Vertrag kündigen.
§ 12 Ethik-/Transparenzhinweis
- Der Anbieter verpflichtet sich, KI-Technologien verantwortungsvoll und transparent einzusetzen. Die eingesetzten KI-Systeme unterliegen fortlaufender Prüfung im Hinblick auf Fairness, Diskriminierungsfreiheit, Nachvollziehbarkeit und Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen (z. B. EU AI Act). Die Nutzer:innen werden über den Einsatz solcher Systeme deutlich informiert.
§ 13 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts
(CISG). - Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, sofern der Kunde
Kaufmann oder Unternehmer ist, der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters
vereinbart; der Anbieter kann jedoch auch am Wohn- oder Geschäftssitz des
Kunden klagen. - Änderungen und Ergänzungen des Vertrags (einschließlich dieser AGB) bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. - Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so
bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische
Klausel).